Für die langjährige und erfolgreiche Tätigkeit in der Jugendfeuerwehr werden von der Jugendfeuerwehr NRW verschiedene Ehrungen angeboten.
Dies sind
Alle Ehrungen werden als Dank und Anerkennung für die Arbeit in den Jugendfeuerwehren verliehen.
Nähere Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen finden sich in unseren Ehrungsrichtlinien.
Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Feuerwehrangehörige. Alle Ehrungen sind jedoch durch den zuständigen Kreis- bzw. Stadtjugendfeuerwehrwart zu befürworten und der Landesjugendfeuerwehr NRW zur Entscheidung vorzulegen.
Die Befürwortung erfolgt im Rahmen des digitalen Antragsverfahrens automatisiert über die im System hinterlegten E-Mail-Adressen der jeweiligen Kreis- bzw. Stadtjugendfeuerwehrwarte. Bitte erkundigen Sie sich daher im Vorfeld, wer Zugriff auf die hinterlegte Adresse hat bzw. ob diese aktuell und korrekt hinterlegt ist.
Individualregelungen in den einzelnen Kreisen bzw. Städten und Gemeinden hinsichtlich der Einbindung der Brandschutzaufsicht, der Kreisfeuerwehrverbände oder der Leiter der Feuerwehren sind möglich.
Für die Jugendfeuerwehr NRW ist jedoch die Befürwortung durch den Kreis- bzw. Stadtjugendfeuerwehrwart maßgeblich. Die endgültige Entscheidung über die Verleihung trifft die Landesjugendfeuerwehr NRW.
Bei Ehrungen der Deutschen Jugendfeuerwehr erfolgt die Befürwortung ebenfalls durch die Landesjugendfeuerwehr NRW; die abschließende Entscheidung trifft die Deutsche Jugendfeuerwehr.